Preiserhöhungen kommunaler Energieversorger an der Saar gerechtfertigt

Einer großen deutschen Boulevardzeitung liegen exklusive Informationen vor, die potenziell Ängste befeuern, das Gros der zum 1. Januar 2023 avisierten Preiserhöhungen für Strom, Gas und Wärme sei illegal. Kommunale Energieversorger wie Energie-Discounter stehen, nachdem auch andere Medien die Meldung aufgegriffen haben, unter Generalverdacht, sich an der Krise zu bereichern. Das ist im höchsten Maße populistisch. Gerade die kommunalen Versorger an der Saar geben zurzeit ihr Bestes, um die Energieversorgung in schwierigen Zeiten sicherzustellen und die geplanten Entlastungen der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse im engen Schulterschluss mit der Politik und Behörden fristgerecht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. In vielerlei Hinsicht dürfen sie auf keinen Fall undifferenziert mit Discountern in einen Topf geworfen und jetzt in Sippenhaft genommen werden.
Gerade kommt für die kommunalen Energieversorger an der Saar so einiges zusammen. Energiewende, Energiekrise, dramatisch steigende Energiepreise, eilig geschnürte staatliche Hilfspakete und immer mehr verunsicherte, teils überforderte Kundinnen und Kunden. All das bindet Kapazitäten. In dieser Beziehung sind die saarländischen EVU in der Adventszeit, im Jahresendspurt allein durch die Abrechnungsprozesse ohnehin schon äußerst ausgelastet. In dieser für alle Beteiligen schwierigen Zeit bedeutet eine solche Hiobsbotschaft in der Presse zunächst einmal eine Mehrbelastung. Während sich der BDEW eine pauschale Unterstellung, die kommunalen Energieversorger würden die Strom- und Gaspreisbremse missbrauchen, als ein Unding verbittet, fehlt den Stadt- und Gemeindewerken an der Saar schlichtweg die Zeit, sich gebührend darüber zu empören, was im Grunde aber auch nie ihre Art war.

Nicht so heiß gegessen…
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bei näherem Hinsehen, bei einer ruhigeren Betrachtung der Gesamtsituation bleibt von der ganzen Aufregung, die derzeit offensichtlich den freien Blick auf die Fakten verstellt und die Bevölkerung fast umtreiben muss, nicht mehr viel übrig. Jedenfalls nichts für die Titelseite, womit sich auch nur ein Exemplar einer Tageszeitung am Kiosk gut verkaufen ließe.
Pressemitteilung des VEWSaar e.V. – Verband der Energie und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.

Die Energiepreise werden steigen
Viele Haushalte werden von ihren Energieversorgern gerade per Anschreiben über Tariferhöhungen für das nächste Jahr informiert. Dieser Schritt kommt weder überraschend noch ist er in irgendeiner Form von vornherein illegal. Die Preiserhöhungen liegen an den aktuell hohen Energiepreisen. Bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern kann der Schritt nichtsdestotrotz zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Daher soll die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse die stark gestiegenen Kosten für die Haushalte abfedern. Ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar desselben Jahres.
Durch die Preisbremsen übernimmt der Staat faktisch ab dem 1. Januar zumindest für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs die Differenz zwischen dem mit dem Anbieter vereinbarten Preis und dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas beziehungsweise 40 Cent bei Strom. Generell soll überzogenen Tariferhöhungen für Kundinnen und Kunden so ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu werden Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten, es sei denn, Versorger weisen nach, dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist, das heißt, sie gehen auf die drastisch gestiegenen Beschaffungskosten von Strom und Gas an den Energiebörsen zurück.

Verbraucher laufen Gefahr, in Verzug zu geraten
Pauschale Aufrufe in der Presse, Energieverbraucher sollen widersprechen und jetzt ihre Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind kontraproduktiv und für die Kundinnen und Kunden sogar gefährlich, weil sie dadurch Gefahr laufen, in Zahlungsverzug zu geraten.

Die Missbrauchsregel
Die Missbrauchsregel im Rahmen der Preisbremsen schützt die Bürgerinnen und Bürger insofern eher indirekt, als sie den Umweg über den Bürger als Steuerzahler macht und im Grunde primär den Staatshaushalt vor Missbrauch schützt. Denn während es weiterhin sichergestellt sein muss, dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Preisanpassungen möglich sind, darf es nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Der Schutz vor Missbrauch zielt dabei auf die Arbeitspreise, also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. Der Arbeitspreis multipliziert mit dem jeweiligen Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so den Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung.
Pressemitteilung des VEWSaar e.V. – Verband der Energie und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.

Preisentwicklung und die Folgen
Am Weltmarkt wird Gas weiterhin knapp und somit teuer bleiben, was sich zwangsläufig auf die Endkundenpreise auswirken wird. Um ihre eigene Liquidität nicht zu gefährden, müssen Energieversorger daher in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Die saarländischen Stadtwerke beschaffen Energie seit jeher konservativ, das bedeutet, langfristig auf mehrere Jahre im Voraus an den Terminmärkten. Das hat ihre Kundinnen und Kunden in den letzten Monaten vor noch höheren Preisen geschützt. Ansonsten wäre die Steigerung früher gekommen und noch höher ausgefallen. Allerdings sind auch die saarländischen Versorger gegen um ein Vielfaches höhere Marktpreise nicht immun. Je länger das Preisniveau so hoch bleibt, desto weniger können sie die gestiegenen Großhandelspreise kompensieren. Auch die kommunalen Energieversorger müssen diese daher im angemessenen Rahmen schrittweise weitergeben.


Link: Pressemeldung des BDEW: „Pauschale Missbrauchsvorwürfe sind ein Unding“


Rückfragen:
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Dr. Klaus Blug
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