Faire Verbraucherverträge

Sollte Ihnen der Ausgleich Ihrer offenen Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden:

Abwendungsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt und vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 10 Tagen. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 7 Monate beglichen werden.
Die offenen Posten können Sie aus Ihrer Sperrankündigung entnehmen. Gerne können Sie diese auch unter 06851/902-541 erfragen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abwendungserklärung nicht mehrfach in Anspruch genommen werden kann.
Abwendungsvereinbarung

Prepaid Stromzähler (Vorauskassenzähler)

Durch den Einbau eines Prepaid Stromzählers besteht die Möglichkeit, eine drohende Liefersperre abzuwenden. Da es sich jedoch hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt und bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich sind, melden Sie sich bitte unter der Nummer 06851/902-541.

Ansprechpartner Beratungsstellen

Bei langfristig bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden:
Ansprechpartner Beratungsstellen

 

Wir sind gerne persönlich für Sie da!

Hotline Forderungsmanagement
Tel: 06851-902-541
E-Mail: forderungsmanagement@stadtwerke-st-wendel.de