SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“,(Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mit Verabschiedung der SEPA-Verordnung durch die Europäische Union werden die einheitlichen SEPA-Zahlverfahren ab 1. Februar 2014 zur gesetzlichen Pflicht in Europa. Die nationalen Verfahren werden dann eingestellt. Mit den neuen einfachen und sicheren Zahlungsinstrumenten, wie z.B. der SEPA-Lastschrift, können Kunden leichter am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen.
Welchen Zweck hat das neue SEPA-Zahlungsverfahren?
SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Hauptziel ist die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Raum der Europäischen Union, so dass zukünftig kein Unterschied zwischen einer nationalen Zahlung und einer Euro-Zahlung in die 28 EU-Staaten mehr besteht.
Welche wesentlichen Änderungen werden sich ergeben?
Ab 01. Februar 2014 wird das SEPA-Zahlungsverfahren mit IBAN und BIC abgewickelt.
Die IBAN (International Bank Account Number oder Internationale Bankkontonummer) löst die bisherige Bankkontonumer ab und bewirkt dann, dass die Kennung der Bankverbindung in jedem Land des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes vereinheitlicht ist. Sie enthält neben der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl auch eine 2-stellige Prüfziffer und eine Länderkennung, für Deutschland „DE“. In Deutschland hat jede IBAN 22 Stellen.
Der BIC (Business Identifier Code oder Internationales Geschäftskennzeichen der Bank) ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland). Der BIC hat maximal 11 Stellen. Zusammen mit der IBAN bildet er die Grundlage, um sowohl im nationalen als auch internationalen Zahlungsverkehr einen Empfänger genau zu identifizieren.
Wo finde ich IBAN und BIC?
Sie finden diese zum Beispiel auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrer Bank heißt, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind IBAN und BIC inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister angegeben.
Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Mandat ist das Pendant zur bislang bekannten Einzugsermächtigung. Im Unterschied zur bisherigen Einzugsermächtigung erteilen Sie mit dem SEPA-Mandat sowohl SSW als Zahlungsempfänger als auch Ihrer Bank (Zahlungsdienstleister) Ihre Zustimmung, einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einzuziehen.
Was ist ein Kombimandat?
Grundlage für die Nutzung des SPA-Lastschriftverfahrens ist eine Autorisierung in Form eines „SEPA-Lastschriftmandats“ ähnlich der alten Einzugsermächtigung. Das Kombimandat verbindet die bisherige Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftverfahren mit dem Mandat im SEPA-Lastschriftverfahren. Es hat den Vorteil, dass die darin enthaltene Einzugsermächtigung für den gegenwärtigen Lastschrifteinzug verwendet und nach der Umstellung auf das europäische SEPAVerfahren als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden kann.
Was ist die Mandatsreferenznummer?
Jedem SEPA-Lastschriftmandat wird eine eindeutige Mandatsreferenznummer zugeordnet. Diese besteht bei SSW aus einer fortlaufenden Nummer einschließlich Ihrer internen Geschäftspartnernummer.
Was versteht man unter der Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)?
Die Gläubiger-ID ist eine individuelle Kennung, mit der SSW als Zahlungsempfänger im gesamten SEPA-Raum eindeutig identifizierbar ist. Die Gläubiger-ID wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und lautet für SSW DE89SSW00000071408. In Deutschland hat die Gläubiger-ID 18 Stellen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer erlaubt zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine klare Zuordnung des SEPA-Lastschriftmandates zu einem Vertrag.
Was ändert sich für mich als Kunde der SSW?
SSW nutzt das SEPA-Lastschriftverfahren erstmals ab Februar 2014. Sofern Sie bei SSW bereits eine Einzugsermächtigung hinterlegt haben, brauchen Sie nichts zu tun. Die SSW übernimmt hier alle Formalitäten für Sie. Ihre bisherige Einzugsermächtigung wird als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Die jeweils fälligen Beträge werden wie gewohnt vom Konto abgebucht.
Sonderfall: abweichender Kontoinhaber
Für den Fall, dass Sie unser Vertragspartner sind, fällige Beträge aber vereinbarungsgemäß von einer anderen Person gezahlt werden, bitten wir Sie, die zahlende Person über SEPA zu informieren bzw. diese Information weiterzuleiten.
Wann starten die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG mit den europaweit einheitlichen SEPA-Basislastschriftverfahren?
Die Stadtwerke beginnen - wie gesetzlich vorgesehen - am 01. Februar 2014.
Sie profitieren noch nicht vom bequemen Zahlweg per SEPA-Lastschriftverfahren bei SSW?
Auch Sie können diesen einfachen und sicheren Weg zur Zahlung nutzen, indem Sie uns jetzt das neue SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Einfach das Formular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an uns senden:
SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG
St. Floriansweg 2
66606 St. Wendel
Weitere Informationen zu SEPA
Sie finden Informationen zur SEPA Umstellung auch auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG gerne zur Verfügung. (Telefon: 06851/902-555, Telefax: 06851/902-512, E-Mail: info@stadtwerke-st-wendel.de)
zu den Downloads