Kundeninformation April 2023

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

durch das sehr hohe Arbeitsaufkommen in Folge der Umsetzung der gesetzlichen Energiepreisbremsen und der Umstellung unserer IT-Landschaft können wir nicht alle Ihre Anfragen und Anliegen zeitnah bearbeiten. Selbstverständlich bemühen wir uns nach Kräften, unserem hohen Eigenanspruch an Reaktionsgeschwindigkeit und Bearbeitungsqualität, den Sie von uns auch erwarten dürfen,  gerecht zu werden. In den nächsten Wochen wird dies aber etwas länger dauern, deshalb bitten wir Sie um etwas Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise und Links  zu den aktuell wichtigsten Fragen und Anliegen:

Gaspreisbremse

Wir setzen die Gaspreisbremse gemäß den gesetzlichen Vorgaben in voller Höhe um. Hierzu müssen Sie nichts tun. Wie sich die Gaspreisbremse für Sie auswirkt, haben wir auf Basis der aktuellen Daten für Sie ermittelt und Ihnen bereits in einem individuellen Schreiben mitgeteilt. Im Regelfall führt die Gaspreisbremse ab März zu einer Senkung Ihres Abschlagsplans. Der neue Abschlagsplan ist Bestandteil des Informationsschreibens aus dem April. Natürlich können Sie Ihren monatlichen Abschlag auch auf der bisherigen Höhe belassen. Dies können Sie unserem Kundenbüro bequem unter Angabe Ihrer neuen Kundennummer, die Sie auf unserem Informationsschreiben finden, und der gewünschten Abschlagshöhe per Mail an die Adresse Kundenbuero@stadtwerke-st-wendel.de mitteilen. Weiterführende Informationen können Sie auch unter dem folgenden Link einsehen: https://www.stadtwerke-st-wendel.de/startseite/beitrag/news/gute-neuigkeiten-fuer-kunden-der-ssw-schnellere-umsetzung-der-gas-und-strompreisbremse.

 

Strompreisbremse

Wie bei der Gaspreisbremse gilt auch bei der Strompreisbremse, dass wir die gesetzlichen Vorgaben in voller Höhe umsetzen. Auch hierzu müssen Sie nichts tun, die Weitergabe der Erstattung erfolgt automatisch. Bitte beachten Sie aber, dass die Erstattungsbeträge im Strom deutlich niedriger ausfallen, als im Gas. Dies hängt im Wesentlichen mit den kleineren, jährlichen Verbrauchsmengen zusammen. In unserem Informationsschreiben im April haben wir Ihnen mitgeteilt, wie sich die Strompreisbremse für Sie auswirkt und mit welchem Erstattungsbetrag Sie auf Basis der aktuellen Daten voraussichtlich rechnen können. Die ab März i.d.R. zu erwartende Senkung sowie den neuen Abschlagsplan haben wir Ihnen im Infoschreiben ebenfalls mitgeteilt. Sollten Sie Ihren monatlichen Abschlag auf der bisherigen Höhe belassen wollen, können Sie unserem Kundenbüro das bequem unter Angabe Ihrer neuen Kundennummer, die Sie auf unserem Informationsschreiben finden, und der gewünschten Abschlagshöhe per Mail mitteilen. Die Adresse hierzu lautet: Kundenbuero@stadtwerke-st-wendel.de.

Weiterführende Informationen können Sie auch unter dem folgenden Link einsehen: https://www.stadtwerke-st-wendel.de/startseite/beitrag/news/gute-neuigkeiten-fuer-kunden-der-ssw-schnellere-umsetzung-der-gas-und-strompreisbremse.

 

Anpassung von Abschlägen

Wie bereits oben erläutert, können Sie die Abschläge auch auf der bis ursprünglichen Höhe belassen oder nach Ihren individuellen Bedürfnissen heraufsetzen. Dies gilt sowohl für Strom als auch für Gas. Hierzu reicht eine einfache Mail an unser Kundenbüro (Kundenbuero@stadtwerke-st-wendel.de)  mit der Angabe Ihres Namens, Ihrer neuen Kundennummer (die Sie auf unserem Informationsschreiben finden) und Ihrer gewünschten Abschlagshöhe. Die Anpassung des Abschlagsplans werden wir dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt vornehmen. Bitte beachten Sie, dass sich auch hier die Umsetzung wegen der starken Kundennachfragen etwas verzögern kann. Ihren neuen Abschlagsplan senden wir Ihnen nach erfolgter Umstellung wie gewohnt zu.

 

Zählerwechsel, Zählerneusetzung und Beantragung einer E-Ladestation

Anträge für Zählerwechsel und Zählerneusetzungen stellt Ihr Elektrofachbetrieb in elektronischer Form an die SSW Netz GmbH. Bezüglich der Terminvereinbarung setzen sich die Mitarbeiter dort mit Ihrem Fachbetrieb oder mit Ihnen direkt in Verbindung, sobald der Antrag vorliegt. Sollten Sie zu der Terminvereinbarung Rückfragen haben, so schreiben Sie bitte eine Email an netznutzung@ssw-netz.de.

Wenn Sie eine E-Ladestation beantragen möchten, nutzen Sie bitte das Antragsformular unter folgendem Link: https://www.ssw-netz.de/stromnetz/elektromobilitaet/, dort finden Sie auch alle weiteren, wichtigen Informationen.

 

Beantragung einer Fotovoltaikanlage

Möchten Sei eine Fotovoltaikanlage errichten, so finden Sie unter https://www.ssw-netz.de/stromnetz/einspeiser/ alle wichtigen Informationen. Den eigentlichen Antrag senden Sie bitte per Email an netznutzung@ssw-netz.de, mit Angabe der “Peakleistung“ in Kilowatt, der Adresse, an der die Anlage errichtet werden soll, und der Kontaktdaten des Anlagenbetreibers.