Im Nachgang zu dem Insolvenzantrag der FlexStrom AG haben auch die Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie GmbH und Optimal Grün GmbH die
Belieferung ihrer Kunden eingestellt.
Auch eine Belieferung mit Erdgas durch die Tochtergesellschaft FlexGas GmbH
ist ab 25.04.2013 im Netzgebiet der SSW Netz GmbH nicht mehr möglich.
Die SSW Netz GmbH hat die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages mit sofortiger Wirkung ausgesprochen und der FlexGas GmbH den Netzzugang entzogen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fallen die betroffenen Gaskunden in
die Ersatzversorgung durch die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG und werden somit weiterhin mit Gas beliefert. Die von der Kündigung betroffenen Kunden sowie die zuständige Regulierungsbehörde werden kurzfristig von der SSW Netz GmbH über die Kündigung informiert.
Betroffene Kunden können sich bezüglich Fragen der Kündigung
der Lieferantenrahmenverträge unter der Rufnummer 06851/902-522
oder -523 informieren.
Bei Rückfragen zum Vertragsverhältnis mit den o. g. Lieferanten sollten
sich Betroffene mit ihrem Lieferanten direkt in Verbindung setzen.