Wichtige Informationen zur Zählerablesung 2023

Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe bei der anstehenden Ablesung der Strom- und Gaszähler im Gebiet der Kreisstadt St. Wendel

Zu diesem Zweck wird die zuständige Netzgesellschaft, SSW Netz GmbH, wie in den letzten Jahren auch schon, gemeinsam mit unserem bewährten Ablesedienstleister, Fa. ASP-Agentur NRW KG Ablesedienst aus Unna, die Strom- und Gaszähler der von SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG als auch von Fremdlieferanten versorgten Kunden ablesen lassen bzw. per Briefmitteilung um eine Kundenselbstablesung bitten. Die eingesetzten Ableser sind Mitarbeiter dieser Firma.


Termine

ab 24.11. – 15.12.23    Briefmitteilung für Kundenselbstablesung

Stadtteile
Bliesen, Bubach, Dörrenbach, Hoof, Leitersweiler, Marth, Niederkirchen, Niederlinxweiler, Oberlinxweiler, Osterbrücken, Remmesweiler, Saal, Urweiler, Werschweiler, Winterbach

Die zur Ablesung notwendigen Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Sollten Sie keinen Zugang zu Ihrem Zähler haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Sollte eine Ablesung Ihrerseits z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder technischen Schwierigkeiten nicht möglich sein, kann vielleicht eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen. Gerne stehen aber auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

24.11. – 15.12.23            Sichtablesung durch Ableser vor Ort

Stadtteil
Kernstadt St. Wendel

Die Ableser sind i. d. R.  zu folgenden Zeiten unterwegs
Montag bis Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr

Die Mitarbeiter können sich ausweisen und arbeiten mit mobilen Datenerfassungsgeräten.

Alle Kunden werden gebeten mitzuhelfen, dass die Ableser Zutritt zu den Messeinrichtungen der SSW Netz GmbH haben, um den Ablesevorgang einfach und schnell durchführen zu können. Wenn Sie nicht zu Hause sind oder wenn aus anderen Gründen eine Vor-Ort-Ablesung nicht möglich ist, nutzen Sie bitte folgende Möglichkeiten zur Selbstablesung:


Wichtig

Damit wir die Stichtagsabrechnung zum 31.12. rechtzeitig für Sie vornehmen können, werden die abgelesenen Zählerstände aus dem Ablesezeitraum (24.11.-15.12.) zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres rechnerisch ermittelt. Aufgrund der Vielzahl an Versorgungsverhältnissen kann der Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung nicht stichtagsgenau zum 31.12. abgelesen werden. Eine Berücksichtigung der Zählerstände, die uns nach Ende des Ablesezeitraumes 15.12. erreichen, kann in der Abrechnung nicht gewährleistet werden.

Sollten wir keinen Zählerstand erhalten, wird der Verbrauch gem. gesetzlicher Vorgaben auf Grundlage der letzten uns vorliegenden Ablesung bzw. anhand von Vorjahreswerten rechnerisch ermittelt.

Parallel zur laufenden Sichtablesung vor Ort durch die ASP-Agentur NRW KG werden, insbesondere zur Kundenselbstablesung, von uns Kontrollablesungen durchgeführt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Für Ihre Rückfragen sind wir gerne für Sie da (Telefon: 06851 / 902-575).