Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für SSW-Stadtwerke St. Wendel bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Dietmar Bauer, Geschäftsführer der SSW-Stadtwerke St. Wendel. Der Geschäftsführer erklärt wie die Preisbremsen funktionieren.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des - vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Herr Bauer. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas) bzw. 40 ct/kWh (Strom) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Im SSW Gas 2 bei einer Prognose und einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, beträgt die Einsparung für das Jahr 2023 etwa 750 €.

Bei unseren Stromtarifen beträgt die Einsparung bei einem Verbrauch und Prognose von 4.000 kWh pro Jahr im SSW Strom 2 ca. 195 € im Jahr 2023.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.