Kundeninformation zur Erdgasbelieferung

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

in Folge des Angriffskrieges von Russland in der Ukraine befinden wir uns in Deutschland in einem Wirtschaftskrieg. Wirtschaftsgüter werden knapper, so auch Gas als Wärmelieferant und Rohstoffprodukt für die Industrie in Deutschland. Eine Entspannung der Situation ist aktuell nicht zu erwarten.

Zunehmend zeigt sich, dass unsere Gesellschaft Abschied davon nehmen muss zu glauben, wir würden wieder in einen Zustand der dauerhaften Verfügbarkeit und des Preisniveaus, der Vergangenheit von russischer Gas kommen.

In diesen schwierigen Zeiten sind Ruhe, Besonnenheit und Klarheit die wichtigsten Maximen.

Begrüßenswert ist, dass das Durcheinander und die Unsicherheit um die Gasbeschaffungsumlage durch die Abschaffung beseitigt wurde.

Die beiden anderen ab 01.10.2022 gültigen Umlagen, nämlich die SLP-Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage bleiben weiterbestehen.

Darüber hinaus wurde ab 01.10.2022 eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf Gaslieferungen vom Bundestag beschlossen und soll im Kürze in Kraft treten.

Was bedeutet das für Sie?
In die kalkulierten Verkaufspreise ab dem 01.11.2022 wurde neben den erhöhten Beschaffungspreisen und der Umlagen unter anderen auch die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,88 Cent pro kWh brutto eingerechnet. Natürlich geben wir diese Reduzierung unverzüglich an unsere Kunden weiter. Daher werden wir eine Anpassung unserer Preise vornehmen und diese zeitnah auf unserer Internetseite kommunizieren. In welcher Form eine zusätzliche Kommunikation erfolgen muss, ist noch unklar und hängt vom Gesetzgeber ab.
Des Weiteren soll eine Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% als Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zum 01.10.2022 umgesetzt werden.
Sobald hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, wird die reduzierte Mehrwertsteuer für unsere Kunden berücksichtigt.
Neben der Preisanpassung zum 01.11.2022 haben wir bereits zum 01.10.2022 die Abschläge angepasst. Bei der Berechnung der Abschläge wurden bereits mögliche Einsparpotenziale durch die Reduzierung des Gasverbrauches sowie die oben beschriebene Reduzierung der Mehrwertsteuer ansatzweise berücksichtigt. Wir raten Ihnen daher die Abschläge entsprechend beizubehalten. Im Zuge der Jahresendabrechnung werden alle Kostenbestandteile des ganzen Jahres berücksichtigt sowie alle Abschlagszahlungen einbezogen und korrekt für Sie abgerechnet.

Wie geht es nun weiter?
Sobald die neuen Preise feststehen, werden wir diese auf unserer Website kommunizieren. Genauere Informationen zum weiteren Vorgehen auch im Zusammenhang mit der durch die Bundesregierung geplanten sogenannten Gaspreisbremse erhoffen wir uns in den nächsten Tagen und werden sie selbstverständlich an dieser Stelle informieren.

Sollten Sie Fragen haben sind wir für Sie da. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unsere Erreichbarkeit aufgrund der aktuellen Situation und der hohen Nachfrage derzeit eingeschränkt ist.

SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG