Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme

Um Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig von den teilweise enormen finanziellen Belastungen durch die Gas- und Wärmekosten zu entlasten, hat sich die Bundesregierung kurzfristig für die sog. Dezember-Soforthilfe entschieden:  Gas- und Wärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.  

Bei Gas entspricht die Höhe der Soforthilfe einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 vereinbarten Gaspreis.  

Bei der Wärme wird die für den Abrechnungszeitraum ermittelte Abschlagssumme durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum anfallenden Monate geteilt, zuzüglich eines Aufschlages von 20%.  

Wie läuft das für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke St. Wendel ab?

Die Stadtwerke St. Wendel werden den Dezemberabschlag aussetzen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag für Erdgas und Wärme von uns nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder eine Überweisung, müssen Sie den am 02.12. fälligen Erdgas- oder Wärmeabschlag für Dezember nicht leisten. Bitte beachten Sie, dass die Dezember-Soforthilfe ausschließlich für Erdgas und Wärme gilt. Die fälligen Abschläge für Strom sind fristgerecht zu zahlen. Falls Sie dennoch einen Wärme- bzw. Erdgasabschlag leisten, können wir Ihnen den Betrag nicht zurücküberweisen. Dieser wird aber anschließend als weitere Zahlung in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das gilt auch für die Kunden, die Ihre Abschläge bereits im Voraus bezahlt haben.

In Ihrer Jahresrechnung, die Ihnen Ende Januar/Anfang Februar nächsten Jahres zugeht, wird der staatliche Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung aus dem Dezemberabschlag verrechnet.


Wer erhält die Dezember-Soforthilfe?

Neben Haushalts- und kleineren Gewerbekunden erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen die Soforthilfe: Unabhängig vom Verbrauch werden gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen (Kunden mit Monatsrechnungen) müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Jahresendabrechnung 2022, die Ende Januar/Anfang Februar 2023 zugestellt werden.


Sind weitere Hilfen geplant?

Im kommenden Jahr sollen in der nächsten Stufe die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse die Preise weiter dämpfen. Gleiches ist auch für Strom geplant. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Energie - also Erdgas, Wärme und Strom, aber auch Heizöl und Pellets - in den kommenden Jahren teuer bleiben.


Energiesparen ist weiter das Gebot der Stunde:

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Viele nützliche Energiespartipps finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-st-wendel.de/service/informationen-zur-verordnung-zur-sicherung-der-energieversorgung-ueber-kurzfristig-wirksame-massnahmen


Wir sind ihr verlässlicher Partner:

Die Stadtwerke St. Wendel beschafft Erdgas lange im Voraus. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Börsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.