Antragsstopp der KfW-Förderung (Programmnummer 440) für Ladestationen im Bereich der Wohngebäude

Im November 2020 wurde das KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" gestartet – und nach nicht einmal einem Jahr Laufzeit sind die vorhandenen Mittel erschöpft! Nachdem mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos gefördert wurden, besteht aktuell ein Antragsstopp.
Der Zuschuss im KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Seit Programmstart im November 2020 konnten damit bundesweit mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos gefördert werden.
Die Fördermittel in dem erfolgreichen Förderprogramm sind deshalb aktuell schon ausgeschöpft, es gilt ein Antragsstopp. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob weitere Mittel zur Fortführung des Programms bereitgestellt werden können.

Laufende Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen
Wer seinen Zuschussantrag im Programm 440 bereits gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Sofern Sie als Antragsteller einen Zuwendungsbescheid der KfW- Förderbank erhalten haben, ist der jeweilige Zuschuss für Sie reserviert. Sobald der Einbau der Ladestation entsprechend den Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurde, zahlt die KfW den Zuschuss aus. Das Abrufen der Fördermittel erfolgt nochmals über Ihren Zugang im Zuschussportal.
Bitte achten Sie bei dem Mittelabruf auf die einzuhaltenden Fristen. Sie müssen innerhalb von max. 10 Monaten die Mittel abgerufen haben. Sollte dies nicht eingehalten werden, so verfällt leider Ihr zugesagter Zuschuss. Achten Sie demnach bitte auf die zurzeit vorhandenen Lieferzeiten der zu fördernden Wallboxen. Nach unseren Informationen kann eine Lieferzeit von bis zu 6 Monaten entstehen.

Verfahren bei einer möglichen Wiederaufnahme des Förderprogramms
Grundsätzlich gilt: Mit der Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein.
Als Maßnahmenbeginn definiert die KfW den Kauf der Wallbox. Natürlich ist es Ihnen freigestellt die Maßnahme auch ohne Förderung umzusetzen. Denn im Moment ist nicht absehbar wann und ob das Förderprogramm überhaupt nochmals aufgelegt wird.

Sollten Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr SSW- Team