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Abwrackprämie für Heizkessel

Abwrackprämie für Heizkessel - Solarprämie für Sonnenstrom Photo-voltaikanlage. Umweltminister Stefan Mörsdorf stellte am 30.06.2009
das neue Förderprogramm vor
 

Aktualisiert am 16.09.09:

Abwrackprämie für alte Heizkessel und Solarprämie sind ausgelaufen

Die Mittel für 2500 Anträge wurden komplett ausgeschöpft. Die bis 15. September, 16.00 Uhr, noch eingehenden Anträge werden als "Nachrücker" - für evtl. bereits vorliegende aber abzulehnende Anträge - aufgenommen. Danach eingehende Anträge haben keine Chance mehr auf eine Förderung.

News vom 07. Juli 2009:

 

Insgesamt stellt die Landesregierung zweieinhalb Millionen Euro zur Verfügung, so dass insgesamt 2500 Abwrack- und Solarprämien ausgezahlt werden können“, erläuterte der Umweltminister. Besonders clever sei es, die neue Landesförderung mit den bestehenden Förderprogrammen zu kombinieren. „Wenn man die Heizung erneuert, sollte man auch über neue Fenster nachdenken oder eine Solarthermieanlage auf’s Dach machen, die für warmes Wasser sorgt.“ Mörsdorf empfiehlt in diesem Zusammenhang, die kostenfreie und neutrale Beratung der Kampagne „clever saniert!“ in Anspruch zu nehmen. ARGE SOLAR und das Umweltzentrum der Handwerkskammer führen diese Kampagne im Auftrag des Umweltministeriums durch (www.clever-saniert.de).

Die Umweltprämie für Brennwertheizungen beträgt je Kessel 1.000 Euro.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Austausch, Einbau und Anschaffung von öl-, erdgas- und flüssiggasbetriebenen Heizkesseln mit Brennwerttechnik (gasbetriebene Heizkessel müssen einen Modulations-bereich von 30-100 % aufweisen) bei gleichzeitigem Austausch, Einbau und Anschaffung einer Umwälzpumpe mindestens Energieeffizienzklasse A (sofern eine Umwälzpumpe mindestens Effizienzklasse A nicht bereits eingebaut ist). Es werden nur Anlagen gefördert, die bis zum Tausch mit Koks, Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden, mindestens 15 Jahre alt sind und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen. Die Einhaltung der genannten Anforderungen ist durch eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters zusammen mit der Abnahmebescheinigung des Neukessels nachzuweisen. Es sind ebenso die entsprechenden Rechnungsbelege als Nachweis beizufügen.

Einen Betrag von 1.000 Euro gibt es auch für jede Dachfotovoltaikanlage. Zuwendungsfähig ist die Errichtung.

Antragstellung: Die Anträge werden nach Druchführung der Maßnahme an das Umwelministerium Referat A/4 gestellt. Beantragen können die neuen Fördermaßnahmen natürliche und juristische Personen. Auch Schulen sind antragsberechtigt. Eine Ausnahme stellen Unternehmen dar, bei denen es sich nicht um kleine oder mittelständige Unternehmen (KMU) handelt.
Im Rahmen der Kampagne „Clever-saniert!“ bietet das Ministerium für Umwelt eine für private Immobilienbesitzer, Handwerksbetriebe und Kommunen kostenfreie, neutrale und fachlich kompetente Beratung zu Fragen der Gebäudesanierung, zu Fördermitteln, zum Einsatz Erneuerbarer Energien und zur rationellen Energienutzung an. Ansprechpartner zur Information und Beratung im Rahmen der Kampagne „Clever-saniert!“ (www.clever-saniert.de) sind:

- für Hausbesitzer und Bauherren: ARGE SOLAR e.V., Tel. 0681-9762-470
- für Handwerk und Gewerbe: Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH, Tel. 0681-5809-229

Weitere Informationen unter: ARGE SOLAR e.V. oder beim Umweltministerium