Das Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 In Kraft getreten.
Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas zu allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom und Gas.
Allgemeine Preise (gültig ab 01. Januar 2011 / alle Preise sind Brutto-Preise)
Die Allgemeinen Preise gelten im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der SSW-Stadtwerke St.Wendel GmbH & Co. KG nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG und für bestehende Verträge "Allgemeiner Tarif".
Grund- und Ersatzversorgung für Haushalt und landwirtschaftlichen Bedarf
Arbeitspreis
Grundpreis 1)
Einfach-Tarif
25,66 ct/kWh
65,00 EUR/Jahr
Zweifach-Tarif
außerhalb Schwachlastzeit
26,75 ct/kWh
65,00 EUR/Jahr
innerhalb Schwachlastzeit täglich von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
19,03 ct/kWh
- Keine Erstlaufzeit - Verlängerung monatlich - Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende
Grund- und Ersatzversorgung für Sonstiger Bedarf
Arbeitspreis
Grundpreis 1)
Leistungs-preis
Einfach-Tarif
25,66 ct/kWh
65,00 EUR/Jahr
52,36 EUR / Jahr
Zweifach-Tarif
außerhalb Schwachlastzeit
26,75 ct/kWh
65,00 EUR/Jahr
52,36 EUR / Jahr
innerhalb Schwachlastzeit täglich von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
19,03 ct/kWh
- Keine Erstlaufzeit - Verlängerung monatlich - Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende
Kundeninformation
Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.
Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice-Center an:
Alle Preise sind Endpreise inkl. aller vom Gesetzgeber beschlossener Mehrbelastungen sowie Strom- und Umsatzsteuer. Sie enthalten die Mehrbelastungen gemäß EEG in Höhe von 3,530 Cent/kWh (netto) ab dem 01.01.2011 und gemäß KWK-G in Höhe von 0,030 Cent/kWh (netto) ab dem 01.01.2011, die Stromsteuer beträgt derzeit 2,05 Cent/kWh (netto). Gemäß unserer AGB (Ziffer 3) steht unseren Kunden bei Preisänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der vorgesehenen Preisänderung zu.
1) für Zähler ohne Leistungsmessung: Zusätzliche Schalteinrichtungen (Zweifachtarifzähler) werden gemäß den vom Netzbetreiber veröffentlichten Entgelten bezahlt.