erhöht sich bei einer Vertragsleistung größer 6 kW um:
+ 4,38 EUR/Jahr je weitere kW
Arbeitspreis
6,37 ct/kWh
keine Erstlaufzeit
Verlängerung um je einen Monat
Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende
Bankeinzug erforderlich
Kombibonus möglich
Wechselprämie
Neukunden, die bisher noch keinen Strom- oder Erdgasliefervertrag mit der SSW-Stadtwerke St. Wendel hatten, oder Kunden, die von einem anderen Energielieferanten zu SSW wechseln, erhalten bei Vertragsabschluss (Wahlpreisregelung oder Vorauskasse für Strom oder Erdgas) - jeweils mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten - eine Wechselprämie in Höhe von 60,00 EUR. Die Wechselprämie wird nach Vertragsabschluss per Scheck ausgezahlt.
Kundeninformation
Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.
Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice-Center an:
für Gewerbekunden Strom & Erdgas: Herr Roland Müller Tel.: 06851 / 902-561
Hinweise:
Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den
Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.
Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angeben inkl. der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%).