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ERDGAS - Wahltarif SSW HGS

Preisblatt gültig ab 01. Juli 2010


    

Wahltarif
Heizgas-Sondervereinbarung
Vorauskasse

4 % Nachlass auf die Arbeits- und Grundpreise (brutto) der Wahlpreisregelung SSW HGS.

Der einmal im Jahr fällige Abschlag ist im voraus zu leisten; am Jahresende erhält der Kunde eine Jahresverbrauchsabrechnung.

Der Abschlagsbetrag errechnet sich auf einem unterstellten Jahresverbrauch auf Basis des Letzjahresverbrauchs.

  Grundpreis


115,64 EUR/Jahr

erhöht sich bei einer Vertragsleistung größer 6 kW um:

+ 4,20 EUR/Jahr je weitere kW

 
   Arbeitspreis


5,19 ct/kWh

  • Erstlaufzeit bis 31.12. des Jahres,
    in dem der Vertrag abgeschlossen wird
  • Verlängerung um 12 Monate
  • Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
  • Bankeinzug erforderlich
  • Kombibonus möglich 

Neukunden, die bisher keinen Erdgasliefervertrag mit der SSW hatten, erhalten beim Abschluss der Wahlpreisregelung mit Vorauskasse eine Wechselprämie von EUR 120,00.
Die Wechselprämie wird nach Eingang des einmaligen Abschlagbetrages an den Kunden per Scheck ausgezahlt. Eine Verrechnung mit dem Abschlagsbetrag im Vorfeld ist nicht möglich.

 

 

Kundeninformation

Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.

Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen
im Kundenservice-Center an:

Marienstraße 1, 66606 St. Wendel
Telefon: 06851 / 902-555
Telefax: 06851 / 902-502
E-Mail:   info@stadtwerke-st-wendel.de


Wir haben wettbewerbsfähige Preise für alle Branchen.
Bitte sprechen Sie dazu direkt unsere Ansprechpartner im Hause an:

für Gewerbekunden:
Herrn Roland Müller
Tel.: 06851 / 902-561

für Industriekunden:
Herrn Patrick Dörr
Tel.: 06851 / 902-563

 

 

Hinweise:

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den

  • Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser
    0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner),
    0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
  • bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen
    0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner),
    0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
  • und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.

Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angeben inkl. der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%).

 

 

 



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