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Grund- und Ersatzversorgung mit ERDGAS gemäß § 36 EnWG (gültig ab 01. Oktober 2011 / alle Preise sind Brutto-Preise)
Erdgas ist eine saubere und sichere Energie für viele Einsatzmöglichkeiten - umweltfreundlich und komfortabel.
Die SSW-Stadtwerke St. Wendel bietet Ihnen in der Grund- und Ersatzversorgung folgende Tarife an.
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz. | Tarifübersicht
| Arbeitspreis | Grundpreis | Kleinverbrauchstarif (für Kochen und Wäsche trocknen)
günstig bei einem Jahresverbrauch bis 2.109 kWh | 10,50 ct/kWh | 16,05 EUR/p.a. | Grundpreistarif (für Kochen und Warmwasser)
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.110 kWh | 7,80 ct/kWh | 73,01 EUR/p.a. | Heizgasgrund- und Vollversorgung (für Wohnraum-heizung) | 6,91 ct/kWh | 120,46 EUR/Jahr
erhöht sich bei einer Vertragsleistung größer 6 kW um:
| - Keine Erstlaufzeit
- Verlängerung monatlich
- Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende
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Kundeninformation | Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.
Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice-Center an:
Marienstraße 1, 66606 St. Wendel Telefon: 06851 / 902-555 Telefax: 06851 / 902-502 E-Mail: info@stadtwerke-st-wendel.de | Wir haben wettbewerbsfähige Preise für alle Branchen. Bitte sprechen Sie dazu direkt unsere Ansprechpartner im Hause an:
| für Industriekunden Erdgas: Herr Frank Weyland Tel.: 06851 / 902-566
für Industriekunden Strom: Herr Patrick Dörr Tel.: 06851 / 902-563
für Gewerbekunden Strom & Erdgas: Herr Roland Müller Tel.: 06851 / 902-561 |
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Hinweise: | Änderungen der Grund- und Ersatzversorgung / Allgemeine Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas Grundversorgungsverordnung) und die Ergänzenden Bedinungen finden Sie unter Veröffentlichungen. | Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den - Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
- Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
- Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.
Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angeben inkl. der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%). |
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