Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden.
Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den
- Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
- Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
- Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.
Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angeben inkl. der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%).