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Erdgas - Grund- und Ersatzversorgung



Grund- und Ersatzversorgung mit ERDGAS gemäß § 36 EnWG
(gültig ab 01. Oktober 2011 / alle Preise sind Brutto-Preise)

Erdgas ist eine saubere und sichere Energie für viele Einsatzmöglichkeiten - umweltfreundlich und komfortabel.

Die SSW-Stadtwerke St. Wendel bietet Ihnen in der Grund- und Ersatzversorgung folgende Tarife an.

 

Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz.


Tarifübersicht 

Arbeitspreis

Grundpreis

Kleinverbrauchstarif
(für Kochen und Wäsche trocknen)

günstig bei einem Jahresverbrauch
bis 2.109 kWh

10,50 ct/kWh

16,05 EUR/p.a.

Grundpreistarif
(für Kochen und Warmwasser)

günstig bei einem Jahresverbrauch
ab 2.110 kWh

7,80 ct/kWh

73,01 EUR/p.a.

Heizgasgrund- und Vollversorgung
(für Wohnraum-heizung)

6,91 ct/kWh


120,46 EUR/Jahr


erhöht sich bei
einer Vertragsleistung
größer 6 kW
um:

+ 4,38 EUR/Jahr

je weitere kW

  • Keine Erstlaufzeit
  • Verlängerung monatlich
  • Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende

 

  

Kundeninformation

Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.

Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen
im Kundenservice-Center an:

Marienstraße 1, 66606 St. Wendel
Telefon: 06851 / 902-555
Telefax: 06851 / 902-502
E-Mail:   info@stadtwerke-st-wendel.de


Wir haben wettbewerbsfähige Preise für alle Branchen.
Bitte sprechen Sie dazu direkt unsere Ansprechpartner im Hause an:

für Industriekunden Erdgas:
Herr Frank Weyland
Tel.: 06851 / 902-566

für Industriekunden Strom:
Herr Patrick Dörr
Tel.: 06851 / 902-563

für Gewerbekunden Strom & Erdgas:
Herr Roland Müller
Tel.: 06851 / 902-561

  

Hinweise:

Änderungen der Grund- und Ersatzversorgung / Allgemeine Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas Grundversorgungsverordnung) und die Ergänzenden Bedinungen finden Sie unter Veröffentlichungen.

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden.
Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den

  • Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
  • Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
  • Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.

Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angeben inkl. der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%).

 

 


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