Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den
- Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser
0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner),
0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner), - bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen
0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner),
0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner) - und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.